Am Ende der Mediation schließen die Parteien untereinander eine Mediations-vereinbarung (auch Abschlussvereinbarung genannt), die für alle Beteiligten bindend ist und als rechtsverbindliche Vereinbarung die gefundene Lösung des Konflikts enthält. Damit sind die Medianten nicht nur unter moralischen Aspekten, sondern auch unter rechtlichen Gesichtspunkten dazu verpflichtet, ihre jeweils zugesagten Leistungen auch tatsächlich zu erbringen und sich an die vereinbarten Verpflichtungen zu halten. Mit der Abschlussvereinbarung entsteht für den jeweils anderen Medianten ein rechtlicher Anspruch auf Erfüllung der gemachten Versprechen. Sie kann, wenn gewünscht, auch notariell beurkundet werden