Sie stellt die Rechtsgrundlage für eine konkrete Mediation dar, einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Mediator und den beiden Konfliktparteien. Im Wesentlichen die Regelung zur beauftragten Mediatorin, der Teilnahme am Verfahren, zum Verfahren selbst, zu den Aufgaben und der Haftung der Mediatorin, zu den Aufgaben und Erklärungen der Medianten sowie den Kosten der Mediation enthält. Ein Mediator hat grundsätzlich mit juristischen Inhalten nichts zu tun und gibt keinerlei Rechtsberatung ab